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   BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76   

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https://dejure.org/1977,8562
BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76 (https://dejure.org/1977,8562)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1977 - 4 StR 623/76 (https://dejure.org/1977,8562)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 (https://dejure.org/1977,8562)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens als eine richterliche Ermessensentscheidung - Grundsätze eines rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens - Widerspruch zwischen als wahr unterstellten Tatsachen und Urteilsfeststellungen - Verlesung und Vorhaltung eines Gutachtens des ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76
    Mehrere selbständige Straftaten können nicht durch eine tateinheitlich begangene, minderschwere Dauerstraftat zu einer rechtlichen Einheit zusammengefaßt werden (BGHSt 23, 141, 149, 150).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76
    Auch die Einschränkung der nur "auszugsweisen" Bekanntmachung steht in Einklang mit der Vorschrift des § 256 StPO, da der förmlichen Verlesung bei Gleichwertigkeit auch eine bloße Inhaltsfeststellung gleichsteht (BGHSt 1, 94, 96).
  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters -

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76
    Damit waren die Lichtbilder auch als Beweismittel verwertbar (BGHSt 18, 51, 53).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76
    Die Verurteilung wegen zweier selbständiger Verbrechen des versuchten Totschlags entspricht den tatsächlichen Feststellungen auf UA S. 14 und 15. Danach stellen die Angriffe gegen Dietrich und Frau Ballas getrennte Willensbetätigungen, d.h. getrennte, nacheinander vorgenommene Handlungen im natürlichen Sinne dar, die, da sie sich jeweils gegen das Leben einer anderen Person, also gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richten, sich unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden lassen (BGHSt 16, 397).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76
    Allein daraus, daß das Gericht einen Zeugen, weil er der Verletzte oder der Verlobte ist, nicht vereidigt, seiner Aussage aber gleichwohl Glauben schenkt, kann nicht gefolgert werden, daß die Entscheidung über die Vereidigung auf einem Ermessensfehler beruht (BGHSt 1, 175, 181).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76
    Darüber zu befinden, ob Dr. Mühlig die für sein Gutachten ausreichenden Grundlagen gewonnen hatte, durfte das Schwurgericht daher dem pflichtgemäßen Ermessen des Sachverständigen überlassen (BGH JZ 1969, 437; BGH NJW 1970, 1242, 1243).
  • BGH, 18.07.1967 - 1 StR 222/67

    Gebot der unmittelbaren Beweiserhebung im Zusammenhang mit der Anhörung von

    Auszug aus BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76
    Entgegen der Auffassung der Revision durfte hier das Gutachten des BKA auch selbständig als Beweismittel verwertet werden (BGH NJW 1968, 206).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn dieser sich entschließt, mit der Waffe ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB) zu begehen (vgl. hierzu auch die st. Rspr. des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen der Täter nicht nur eine gegenüber dem Waffenbesitz schwerer wiegende Straftat begangen hat, etwa Urt. vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76; BGHSt 29, 288 [291 f.]; 31, 29; dazu Puppe a.a.O. S. 208).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine fortgesetzte Tat zwei weitere Delikte, mit denen sie jeweils in Tateinheit steht, allerdings dann nicht zu einer rechtlichen Einheit verbinden, wenn beide schwerer wiegen als erstere (vgl. BGHSt 2, 246; 18, 26 [BGH 25.09.1962 - 1 StR 368/62]; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75;Urteil vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76;Beschluß vom 19. August 1982 - 1 StR 749/81).
  • BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags - Tatmehrheit bei mehreren Tötungsdelikten -

    Sie lassen sich unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 397, 398; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81

    Voraussetzungen des rechtzeitigen Bringens eines Urteils zu den Akten -

    Ob deren Vorliegen hier deshalb zu verneinen ist, weil sich die mehreren Willensbetätigungen gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHSt 2, 246 f; 16, 397 f; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 -, vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 -, vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 -) oder weil sie nicht auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (BGH, NJW 1967, 60; 1977, 2321; GA 1970, 84; BGH, Urteile vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74 - und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 -), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer

    Bei der Prüfung der Konkurrenzfragen wird der neue Tatrichter allerdings zu beachten haben, daß eine minderschwere Dauerstraftat oder fortgesetzte Tat nicht geeignet ist, zwei schwerere, an sich selbständige Taten zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 26, 28; 18, 66, 69; 23, 141, 149/150; 29, 288, 291; 31, 29; BGH bei Dallinger MDR 1973, 556; BGH bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH, Beschl. vom 16.12.1976 - 4 StR 619/76; Urt. vom 10.2.1977 - 4 StR 623/76; Beschl. vom 26.7.1978 - 3 StR 224/78).
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